Liebes Paar,

auf Grund meiner Tätigkeit als Leitender Oberarzt an der Uniklinik Innsbruck zwischen 2006 und 2009 bzw. meiner Facharztausbildung in Deutschland und meiner Dissertation an der Universität Bonn, betreue ich nun viele Paare aus Deutschland und Österreich, die sich zur Behandlung zwecks Leihmütterschaft an mich wenden. Unsere wissenschaftlichen Daten wurden zuletzt im Oktober 2018 im Rahmen des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Berlin vorgestellt. Die Arbeit wurde sogar mit dem Vortragspreis ausgezeichnet.

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jahrige Erfahrung in Kinderwunschbehandlung

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0038-1671587
Hiermit möchte ich Ihnen vom Ablauf berichten, falls Sie sich für das Verfahren der Leihmutterschaft in Griechenland entscheiden.

Bei Ihnen sollte erst die medizinische Indikation zur Leihmutterschaft gestellt werden, denn der Gesetzgeber setzt voraus, dass das Verfahren nur aus medizinischen Gründen durchgeführt werden darf. Dazu bräuchte ich Ihre bisherigen Befunde, z.B. Ultraschalluntersuchungen, OP-Berichte oder vorangegangenen Behandlungen.

Nun zum Verfahren: Als erster Schritt vor der Behandlung wird die Follikelpunktion und Befruchtung der eigenen bzw. Fremdeizellen geplant, um sicherzustellen, dass Embryonen zum Zeitpunkt der Behandlung vorhanden sind. Danach wird ein Treffen mit der potenziellen Leihmutter in Griechenland organisiert, um sicherzustellen, dass sie eine für Sie geeignete Leihmutter ist und beide Seiten bereit sind, weitere Schritte zu unternehmen. Dies bedeutet, dass Sie die Leihmutter selbstverständlich kennenlernen könnten bzw. sollten. Danach wird ein Antrag gestellt, damit das Gerichtsverfahren eingeleitet wird. So lässt es sich gewährleisten, dass sowohl das Paar als auch die Leihmutter gesetzlich abgedeckt werden. Erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens darf man die Behandlung unternehmen.

Die Gesamtkosten werden individuell berechnet und beinhalten alle Verfahrens-, Behandlungs- und Unterkunftskosten der Leihmutter von der Vereinbarung bis zur Geburt, unter der Bedingung, dass der Ablauf einwandfrei bleibt und es zu keinen Schwangerschaftskomplikationen kommt. Der Betrag wird von Ihnen schrittweise überwiesen, damit die Kosten für jeden Teil der Behandlung abgedeckt werden. Die Kosten bis zum positiven Schwangerschaftstest betragen ca. ein Drittel des Gesamtbetrags, je nachdem, wie auffällig die Behandlung wird und ob man z.B. einen zweiten Versuch oder eine Eizellspende unternehmen sollte. Wäre die Behandlung dann erfolgreich, würde man eine monatliche Rate für den Restbetrag vereinbaren. Im Bezug auf die Risiken sind sie identisch zu denen jeder anderen Schwangerschaft, z.B. vorzeitige Wehen usw. Nach der Geburt gelten die biologischen Eltern als gesetzliche Eltern des Kindes und werden sie als alleinige Eltern in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Somit werden alle Rechte der Leihmutter aufgelöst.

Ansonsten verweise ich Sie auf die letzte BGH-Entscheidung, die das Verfahren in Bezug auf die Anerkennung des Verwandtschaftsverhältnisses in Deutschland vereinfacht https://lexetius.com/2014,4366

Würden Sie Sich für die Behandlung interessieren, würde ich Sie darum bitten, dass Sie alle relevanten Unterlagen an die E-Mail-Adresse zervomanolakis@womancenter.gr senden. Wir könnten danach eine Skype-Konferenz organisieren, um weitere Details zu besprechen.

Ihr,

Dr. Ioannis Zervomanolakis

Screiben Sie uns

    Mit dem Absenden der Kontaktanfrage gebe ich mein Einverständnis, dass die oben genannten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage gespeichert werden. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

    Ich bin über 16 Jahre alt

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    Nun zum Verfahren: Als erster Schritt vor der Behandlung wird die Follikelpunktion und Befruchtung der eigenen bzw. Fremdeizellen geplant, um sicherzustellen, dass Embryonen zum Zeitpunkt der Behandlung vorhanden sind. Danach wird ein Treffen mit der potenziellen Leihmutter in Griechenland organisiert, um sicherzustellen, dass sie eine für Sie geeignete Leihmutter ist und beide Seiten bereit sind, weitere Schritte zu unternehmen. Dies bedeutet, dass Sie die Leihmutter selbstverständlich kennenlernen könnten bzw. sollten. Danach wird ein Antrag gestellt, damit das Gerichtsverfahren eingeleitet wird. So lässt es sich gewährleisten, dass sowohl das Paar als auch die Leihmutter gesetzlich abgedeckt werden. Erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens darf man die Behandlung unternehmen.

    Die Gesamtkosten werden individuell berechnet und beinhalten alle Verfahrens-, Behandlungs- und Unterkunftskosten der Leihmutter von der Vereinbarung bis zur Geburt, unter der Bedingung, dass der Ablauf einwandfrei bleibt und es zu keinen Schwangerschaftskomplikationen kommt. Der Betrag wird von Ihnen schrittweise überwiesen, damit die Kosten für jeden Teil der Behandlung abgedeckt werden. Die Kosten bis zum positiven Schwangerschaftstest betragen ca. ein Drittel des Gesamtbetrags, je nachdem, wie auffällig die Behandlung wird und ob man z.B. einen zweiten Versuch oder eine Eizellspende unternehmen sollte. Wäre die Behandlung dann erfolgreich, würde man eine monatliche Rate für den Restbetrag vereinbaren. Im Bezug auf die Risiken sind sie identisch zu denen jeder anderen Schwangerschaft, z.B. vorzeitige Wehen usw. Nach der Geburt gelten die biologischen Eltern als gesetzliche Eltern des Kindes und werden sie als alleinige Eltern in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Somit werden alle Rechte der Leihmutter aufgelöst.

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    Würden Sie Sich für die Behandlung interessieren, würde ich Sie darum bitten, dass Sie alle relevanten Unterlagen an die E-Mail-Adresse zervomanolakis@womancenter.gr senden. Wir könnten danach eine Skype-Konferenz organisieren, um weitere Details zu besprechen.

    Ihr,

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